- Disciplin
Disciplin (lat. und mit discipulus zusammenhängend), der einzelne Zweig einer Wissenschaft, dann der Inbegriff von Regeln und Vorschriften für Erhaltung der äußeren Ordnung in einer Gesellschaft, endlich Anwendung u. Erfolg derselben, Zucht, namentlich Schul-, Kriegs- und Klosterzucht. – Kirchliche D. heißt allgemein die Aufsicht über das kirchliche Leben, näher der Inbegriff der Regeln und Vorschriften über Verwaltung der hl. Handlungen, über den Wandel der Geistlichen, die Eintheilung der geistlichen Amtsbezirke und Verwaltung der Kirchengüter. – Disciplinarisch, was zur Zucht, zur äußeren Ordnung einer Gesellschaft gehört; d. arisch strafen, streng strafen, um ein Beispiel aufzustellen, dann D.arstrafen überhaupt anwenden; discipliniren, durch Zwang zur Ordnung und Regelmäßigkeit führen, züchtigen.
http://www.zeno.org/Herder-1854.