Deprecatura
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Deprecatūra — (lat.), 1) das vorbehaltene Recht, von den an Stifter, Klöster u. Kirchen geschenkten Grundstücken, noch Zeitlebens die Einkünfte zu genießen; 2) ein bis ins. 3. Glied dauernder Erbpacht … Pierer's Universal-Lexikon