- Confiniren
Confiniren, begränzen, einschließen, Gränzwache halten; jemanden polizeilich einen bestimmten Aufenthaltsort anweisen; Confination diese polizeiliche Eingränzung.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Confiniren, begränzen, einschließen, Gränzwache halten; jemanden polizeilich einen bestimmten Aufenthaltsort anweisen; Confination diese polizeiliche Eingränzung.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Confiniren — (v. lat.), 1) begrenzen, einschließen: 2) Grenzwache halten; 3) Jemand den Befehl geben, eine gewisse Stadt od. Gegend nicht zu verlassen … Pierer's Universal-Lexikon
Confinatĭo — (lat., Rechtsw.), 1) s. Bannung in den Zehnden; 2) s. Confiniren 3) … Pierer's Universal-Lexikon