Compariren
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Compariren — (v. lat.), sich vor Gericht stellen. Daher Comparent, der Erschienene, Anwesende, u. Comparition, Erscheinen vor Gericht … Pierer's Universal-Lexikon
Recht — Rêcht, ein Nebenwort, welches im Hochdeutschen nicht comparirt wird, und mit dem folgenden Beyworte eigentlich ein und eben dasselbe Wort ausmacht, hier aber, weil beyde mehrere eigene Bedeutungen haben, um der bessern Übersicht willen von… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart