Völkerrecht

Völkerrecht

Völkerrecht (lat. jus gentium, franz. droit des gens, engl. international law), internationales Recht, der Inbegriff der Rechtsgrundsätze, welche im Verfahren der verschiedenen Völker als giltig anerkannt werden. Es beruht theils auf der Natur des Völkerverkehrs d.h. auf den nothwendigen Bedingungen, wodurch derselbe überhaupt möglich ist (Unverletzlichkeit der Gesandten, der Parlamentäre, Kriegserklärung vor der Eröffnung der Feindseligkeiten, Sicherheit der Neutralen etc.), theils auf dem stillschweigend anerkannten Gewohnheitsrechte (Embargo, Caperei, Contributionen und Brandschatzungen), oder auf den gegenseitigen Verträgen der Staaten (z.B. in neuester Zeit über den Sklavenhandel, die Bestimmungen des Pariser Congresses 1856 über Caperei). Vater der wissenschaftlichen Behandlung des Völkerrechts ist Hugo Grotius; ihm folgten namentlich J. J. Moser, Vattel. Martens, Klüber, Pütter, Wheaton, Heffter.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Völkerrecht — (Jus gentium, Äußeres Staatenrecht, Internationales Recht, fr. Droit des gens, Droit international), der Inbegriff der Rechtsverhältnisse der Staaten in ihren gegenseitigen Berührungen unter einander. Es ist eine früher vielfach erörterte Frage,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Völkerrecht — (internationales Recht, Jus gentium, Jus belli et pacis, franz. Droit international, Droit des gens, engl. Law of nations, Internationallaw, ital. Diritto internazionale), Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das gegenseitige Verhalten und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Völkerrecht — Völkerrecht, die Grundsätze des Rechts, welche die Verhältnisse verschiedener Staaten zueinander betreffen. Die Wissenschaft des V. begründete Hugo Grotius; andere Bearbeiter des V.: Vattel, Wheaton, Phillimore, Heffter (8. Aufl. 1888), Martens… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Völkerrecht — Jus Gentium …   Das große Fremdwörterbuch

  • Völkerrecht — Der Westfälische Friede gilt als einer der Ursprünge des neuzeitlichen Völkerrechts. Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lat. ius gentium, „Recht der Völker“) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den …   Deutsch Wikipedia

  • Völkerrecht — Vọ̈l|ker|recht 〈n. 11; unz.〉 alle rechtl. Vorschriften, die das Zusammenleben verschiedener Völker regeln * * * Vọ̈l|ker|recht, das: international verbindliches, bes. zwischenstaatliches Recht. * * * Völker|recht,   internationales Recht,… …   Universal-Lexikon

  • Völkerrecht — das Völkerrecht (Mittelstufe) international verbindliche Rechtsordnung, die die Beziehungen zwischen den Staaten regelt Beispiel: Das steht im Widerspruch zum Völkerrecht …   Extremes Deutsch

  • Völkerrecht, das — Das Völkerrêcht, des es, plur. inusit. der Inbegriff der Rechte und Obliegenheiten der Völker und Staaten gegen einander; Ius gemium. Das allgemeine oder natürliche Völkerrecht, so fern sich diese Rechte und Obliegenheiten aus dem bloßen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Völkerrecht — Vọ̈l·ker·recht das; nur Sg; das internationale Recht, das die Beziehungen zwischen einzelnen Staaten regelt || hierzu Vọ̈l·ker·recht·ler der; s, ; vọ̈l·kerrecht·lich Adj; nur attr od adv …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Völkerrecht — die zwischen den souveränen Staaten kraft Gewohnheits oder Vertragsrecht bestehenden Rechtssätze, durch die ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in Friedens und Kriegszeiten geregelt werden. Nach Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des V.… …   Lexikon der Economics

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