Schenkung

Schenkung

Schenkung (donatio) unter Lebenden (inter vivos), wobei das Eigenthum auf den Beschenkten (Donatar) zu Lebzeiten übergeht und ihm verbleibt, auch wenn er vor dem Schenker (Donator) stirbt. Große S.en sind an solenne Formen gebunden. Die S. geschieht einfach od. unter besondern Bestimmungen (d. sub modo). oder aus Erkenntlichkeit (d. remuneratoria). Unter Ehegatten sowie unter Eltern u. Kindern sind Geschenke an sich nichtig, doch wenn der Beschenkte den Schenker überlebt, können sie nicht mehr angefochten, wohl aber bis weilen wie ein Stück vorausempfangenen Erbtheils angerechnet werden. Die S. kann wiederrufen werden wegen groben Undanks. S en von Todeswegen (mortis causa) ruhen auf dem Grundgedanken, daß der Schenker um der Berücksichtigung seines Todes willen die S. gibt. so daß dieselbe, wenn der Beschenkte seinen Tod nicht überlebt, dahinfällt. Nach diesem Merkmal entscheidet sich bei mancherlei versteckten Rechtsgeschäften die Frage, ob die S. eine inter vivos oder mortis causa sei. Die Pflichttheilserben können bis auf den Betrag desselben jede Schenkung anfechten (querela inofficiosae d.). wenn der Pflichttheil, nach Maßgabe des Vermögensstandes zur Zeit der S., verletzt erscheint. Der Beschenkte hat nur die reine S.ssumme zu fordern, ohne Zinsen und Früchte; der Schenker besitzt das beneficium competentiae.


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  • Schenkung — Schenkung …   Deutsch Wörterbuch

  • Schenkung — (Donatio), im weitern Sinne jeder Akt der Liberalität, d.h. jede Handlung, vermöge deren man jemand aus freier Gunst irgendwelchen Vorteil zuwendet; im engern und eigentlichen Sinne jede Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schenkung — (Donatio), ein Rechtsgeschäft, wodurch der Eine (Schenker) aus seinem Vermögen Etwas an den Andern (den Beschenkten) absichtlich solchergestalt überträgt od. ein ihm zustehendes Recht zu dessen Vortheil aufgibt, daß dieser Nichts dagegen leistet …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schenkung — (Donatĭo), die freiwillige Hingabe eines Vermögensteils einer Person (Donātor) an eine andere (Donatarĭus), entweder zu Lebzeiten (S. unter Lebenden) oder nach Ableben des Schenkers (S. auf den Todesfall oder von Todes wegen); bei letzterer… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schenkung — Schenkung,die:Zuwendung·Stiftung·Dotation;auch⇨Geschenk(1),⇨Sonderzuwendung SchenkungZuwendung,Stiftung,Gabe,Dotierung,Geschenk,Spende,Dedikation,Zueignung;geh.:Donation …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Schenkung — ↑Dedikation, ↑Donation, ↑Donum, ↑Dotation …   Das große Fremdwörterbuch

  • Schenkung — Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 Abs. 1 BGB). Inhaltsverzeichnis 1 Schenkungsvertrag 1.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Schenkung — Dotierung; Gabe; Stiftung; Geldgeschenk; Spende; Dedikation; Widmung * * * Schẹn|kung 〈f. 20; Rechtsw.〉 unentgeltl. Zuwendung aus dem eigenen Vermögen an jmdn. * * * Schẹn|kung, die; , en (Rechtsspr.) …   Universal-Lexikon

  • Schenkung — die Schenkung, en (Aufbaustufe) Zuwendung, durch die jmd. aus seinem Vermögen einen anderen bereichert Beispiel: Seine Oma hat ihm das Geld als Schenkung übertragen …   Extremes Deutsch

  • Schenkung — Schẹn·kung die; , en; Jur; Geld oder etwas Wertvolles, das jemand einem anderen (als Eigentum) gibt <eine Schenkung machen> || K : Schenkungssteuer, Schenkungsurkunde …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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