Proconsuln u. Proprätoren

Proconsuln u. Proprätoren

Proconsuln u. Proprätoren, in der röm. Republik Magistrate, welche die Consular- oder Präturgewalt in einer Provinz erhielten, gewöhnlich gewesene Consuln und Prätoren.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Provinz — Provinz, 1) (röm. Ant.), ein dem Römischen Reich unterworfenes Land, welches von einem aus Rom jährlich dahin gesandten Statthalter verwaltet wurde. Wenn ein Land zu einer P. gemacht war, so sendete der Senat aus Rom 10 Legaten dahin, welche mit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Salarĭum — (lat.), 1) Salzlieferung der Provinzialen an die Proconsuln u. Proprätoren; 2) später jede Abgabe, welche von den Provinzialen ihren Magistraten entrichtet wurde, Deputat, Besoldung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Accensi — (röm. Ant.), 1) niedere Beamte, welche im Auftrag der Consuln u. Prätoren, außerhalb Rom der Proconsuln u. Proprätoren, die Parteien vor Gericht citirten, das Volk zu den Versammlungen u. Aushebungen beriefen u. auch die Tagesstunden ausriefen;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Provinz — (provincia), bei den alten Römern der einem höhern Beamten angewiesene Geschäftskreis, besonders die Führung eines Kriegs; sodann ein Land, das von den Römern unterworfen und von röm. Magistraten (Proconsuln, Proprätoren, Präsides, Procuratoren)… …   Herders Conversations-Lexikon

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