Hypothek

Hypothek

Hypothek, Pfand, Pfandrecht an Liegenschaften. Nach dem deutschen H.system kann die dingliche H. nur durch Fertigung im Grundbuch (H.enbuch) u. durch öffentliche Errichtung des Pfandbriefes entstehen. Letzterer genießt mit seinem Wortlaut in den Händen jedes redlichen Besitzers vollen Glauben, also daß der Schuldner, welcher die Zahlung im Pfandbriefe selbst nicht abgeschrieben hat, an den redlichen Besitzer zum zweitenmal zahlen muß. Die H. erlischt durch Zerstörung des Pfandbriefes und Löschung im Grundbuch; wenn der Besitzer des Briefes unbekannt ist, durch öffentliche gehörig publicirte Amortisation. Die H. haftet an der ganzen verpfändeten Sache u. ihrem Zuwachse; in der Regel für Capital und einige (3–4) rückständige Zinse; der neue Eigenthümer des verpfändeten Grundstückes hat zu zahlen oder dasselbe abzutreten. Die ältere H. auf der näml. Sache geht der jüngern vor. Die meisten Staaten haben besondere H.arordnungen od. Gesetze. Schriftsteller: St.-Joseph, Odier, Gönner, Bluntschli.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Hypothek — Hypothek …   Deutsch Wörterbuch

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hypothēk — (griech., »Unterpfand«), eine Form der Verpfändung, bei welcher der Gläubiger nicht sofort wie beim Faustpfand (s. Pfand) in den Besitz der Pfandsache gesetzt wird, sondern ihm nur ein wirksames Pfandrecht durch bloße Bestimmung einer Sache zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hypothēk (grch.), Unterlage, Unterpfand, das Recht des Gläubigers an einer ihm als Pfand vom Schuldner eingeräumten unbeweglichen Sache, bes. an einem Grundstück, muß nach dem Hypothekenrecht in das Hypothekenbuch (s. Grundbücher) eingetragen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Sf erw. fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. hypothēca, dieses aus gr. hypothḗkē, eigentlich Unterlage, Untergestell , zu gr. hypotithénai darunterstellen, verpfänden , zu gr. tithénai setzen, stellen, legen und gr. hypo . Das Pfandrecht… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Hypothek — »Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung«: Das Fremdwort wurde im 16. Jh. eingedeutscht aus gleichbed. lat. hypotheca, das auf griech. hypo thē̓kē (eigentlich: »Unterlage«, übertragen »Unterpfand«) zurückgeht. Dies gehört… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Hypothek — Hy|po|thek 〈f. 20〉 im Grundbuch eingetragenes, durch eine Zahlung erworbenes Recht an einem Grundstück in Form einer Forderung auf regelmäßige Zinszahlungen ● eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen; ein Grundstück mit Hypotheken belasten [<grch …   Universal-Lexikon

  • Hypothek — Eine Hypothek (von griechisch: ὑποθήκη „Unterpfand“) berechtigt den Hypothekengläubiger (Hypothekar) sich aus demjenigen Erlös, der sich durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt …   Deutsch Wikipedia

  • Hypothek — Hy·po·the̲k die; , en; 1 ein (Geld)Kredit, den meist eine Bank jemandem gibt, weil er als Pfand eine Wohnung oder ein Haus bieten kann <eine Hypothek (auf sein Haus) aufnehmen, eine Hypothek abtragen, tilgen> || K : Hypothekenschuldner,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Hypothek — die Hypothek, en (Mittelstufe) Pfandrecht an einem Grundstück Beispiele: Das Haus ist mit einer Hypothek belastet. Wir haben eine Hypothek auf unsere Wohnung aufgenommen …   Extremes Deutsch

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