Freizügigkeit

Freizügigkeit

Freizügigkeit, freier Wegzug aus dem Lande, ohne Belästigung von Abzugssteuern. Früher fiel die Hinterlassenschaft des Fremden dem Landesherrn zu (jus albinagii) und von Verlassenschaften, die ins Ausland kommen, werden jetzt noch manchenorts sog. Abschosse (gabella hereditaria) erhoben. In neuerer Zeit aber werden derartige Belästigungen durch F.sverträge unter den Staaten oder auch durch Grundgesetze (Art. 18 deutsche Bundesacte; § 52 schweiz. Bundesverfassung) beseitigt. – Bei gesellschaftl. Institutionen (Krankenkassen etc.) bedeutet F. den ungehinderten Eintritt in dieselben, z.B. ohne Einschreibgeld. Die Anwendung dieses Prinzips setzt nothwendig die Gegenseitigkeit der Leistungen ähnlicher Anstalten in anderen Orten voraus.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Freizügigkeit — Freizügigkeit, die Freiheit, aus dem Staate, in welchem man seither gewohnt hat, auszuwandern, ohne deshalb Abgaben, nämlich Abzugsgelder od. Nachsteuer (s.d.) zu entrichten. Die Deutsche Bundesacte, im Art. 18, sichert den Unterthanen der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Freizügigkeit — ist das Recht der freien, persönlichen und wirtschaftlichen Bewegung; das System des freien Zuges und der freien Niederlassung. Fast bis in die neue Zeit war der Umzug aus dem Gebiet des einen in das eines andern deutschen Staates namentlich in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freizügigkeit — Freizügigkeit, das Recht des freien Wegzugs und der freien Niederlassung, in Deutschland durch das später zum Reichsgesetz erklärte Freizügigkeitsgesetz vom 1. Nov. 1867 und durch die Reichsverfassung unbeschränkt. Danach besteht für ganz… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Freizügigkeit — Im juristischen Sprachgebrauch ist Freizügigkeit das Recht einer Person zur freien Wahl des Wohn und Aufenthaltsortes. Im europäischen Kontext wird der Begriff der Freizügigkeit zur Bezeichnung der freien Wahl des Ortes der Berufsausübung und als …   Deutsch Wikipedia

  • Freizügigkeit — Latitüde (fachsprachlich); Spielraum; Raum; Ellbogenfreiheit; Bewegungsfreiheit * * * Frei|zü|gig|keit 〈f. 20; unz.〉 1. die Freiheit, seinen Wohnort selbst zu wählen u. nach Belieben zu wechseln 2. freizügiges Verhalten, freizügige Beschaffenheit …   Universal-Lexikon

  • Freizügigkeit (EU) — Die vier Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind Bestandteile des EG Vertrages. Sie sollen die Existenz des gemeinsamen Binnenmarkts sichern. Sie werden auch Marktfreiheiten genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Vier Grundfreiheiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Freizügigkeit — I. Grundgesetz:Recht (⇡ Grundrecht), Aufenthalt und Wohnsitz frei zu bestimmen und jederzeit zu ändern. Nach Art. 11 GG genießen alle Deutschen im Bundesgebiet F., die nur durch Gesetz und nur für besondere Fälle beschränkt werden darf. Besondere …   Lexikon der Economics

  • Freizügigkeit in der EU — Die vier Grundfreiheiten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind Bestandteile des EG Vertrages. Sie sollen die Existenz des gemeinsamen Binnenmarkts sichern. Sie werden auch Marktfreiheiten genannt. Inhaltsverzeichnis 1 Vier Grundfreiheiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Freizügigkeit — 1. Frivolität, Gewagtheit, Offenherzigkeit; (bildungsspr.): Libertinage. 2. Freigebigkeit, Gebefreudigkeit, Großzügigkeit, Nachlässigkeit, Weitherzigkeit; (schweiz.): Largeheit; (bildungsspr.): Generosität, Largesse; (ugs.): Spendierfreudigkeit;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Freizügigkeit — Frei|zü|gig|keit, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

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