Succumbenz

Succumbenz

Succumbenz, das Unterliegen; S.-Gelder, die für den Fall des Unterliegens der Appellation zu entrichtende Summe, daher auch meist vorausdeponirt, entweder dem geschützten Gegner (Klagsumme) od. als Strafe für muthwillige Klage der Gerichtskasse zufallen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Succumbenz — (v. lat.), das Unterliegen, bes. in einem Streite, namentlich in einem Rechtsstreite. Daher Succumbenzgeld (gr. Parakatabols, lat. Sacramentum), eine gewisse Summe, welche im Attischen Proceß überhaupt vom Kläger zum Unterpfand beim Gericht… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Athen [2] — Athen (Antiq.). I. Öffentliches Leben. A) Die Volksmasse war getheilt in: a) Bürger (Politai). Seit Theseus Zeit waren alle ansässige Bewohner Attikas Bürger, mit herabsteigendem Range von den Eupatridai, den von Geburt Edlen, welche die 1.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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