Klage

Klage

Klage, über gefährdete, verletzte, streitige Rechte, den Gerichten vorgetragen mit der Bitte um Entscheidung u. Schutz. Dem Inhalt nach hat jedes Rechtsverhältniß seine besondere K. (actio), entweder bestimmt benannt wie Darlehens-, Pfand-, Theilungs-K.; oder ohne speciellen Namen nach den obwaltenden Umständen (actio in factum). Man theilt die K. ein in dingliche (in rem, zum Schutz des Sachen-, Erb- u. Familienrechtes) u. persönliche (in personam, zum Schutz von Verpflichtungen, Obligationen bestimmter Personen). Unter K. versteht man auch den mündlichen oder schriftlichen K.vortrag des Klägers (actor) vor Gericht (K.libell), welcher in der Regel die Geschichtserzählung (K.fundament), die Rechtsbegründung (K.grund) und die Rechtsbitte (K.gesuch) enthält, worauf der Beklagte (reus) antwortet. Vergl. Actionsrecht.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Klage — Sf std. (9. Jh., klagon 8. Jh.), mhd. klage, ahd. klaga Stammwort. Aus vd. * klagō; ebenso klagen, mhd. klagen, ahd. klagōn, klagēn, mndd. klagen. Vielleicht bei abweichender Vokalisierung vergleichbar mit avest. gərəzā Klage , ai. garhā Tadel,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Klage [2] — Klage (der Nibelungen Klage), s.u. Nibelungen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Klage [1] — Klage (lat. Actio), 1) jedes gerichtliche Mittel, welches Verfolgung u. Aufrechterhaltung von Rechten bezweckt; 2) im engeren Sinne das Anbringen einer Partei (des Klägers, Actor), worin diese ein streitiges Rechtsverhältniß zur Kenntniß des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Klage — (lat. actĭo), die Geltendmachung eines Zivilanspruchs seitens des Klägers gege den Beklagten vor dem Richter, verlangt entweder, daß der Beklagte verurteilt werde, etwas zu tun oder zu dulden oder zu unterlassen, oder begehrt bloße Feststellung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Klage [2] — Klage, Dichtung des 12. Jahrh. in Reimpaaren, Anhang zum Nibelungenlied, um 1170 verfaßt, Ausg. von Bartsch (1875), Edzardi (1878) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Klage — ↑Lamento …   Das große Fremdwörterbuch

  • Klage — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Beschwerde Bsp.: • Haben Sie irgendwelche Klagen? • Es tut mir Leid, ich muss eine Beschwerde einreichen …   Deutsch Wörterbuch

  • Klage — Vorhaltung; Beschwerde; Anklage; Klageschrift; Wehklagen; Gejammer; Wehgeschrei; Lamento (umgangssprachlich); Jammer * * * Kla|ge [ kla:gə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Klage — Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs , Sozial , Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man den das… …   Deutsch Wikipedia

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