Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit, Jurisdiction, Befugniß zur Rechtssprechung. Steht in der Regel den staatlichen ordentl. Gerichten, ausnahmsweise auch Privatpersonen zu (Patrimonial-G. – von Vogteiverhältnissen od. Belehnung abstammend) od. Corporationen, wie Städten, Universitäten u.s.w.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Gerichtsbarkeit — Gerichtsbarkeit …   Deutsch Wörterbuch

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdiktion), das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege. Sie wurde früher auch von der Kirche ausgeübt, kommt aber nach den modernen Anschauungen nur dem Staate zu (s. Geistliche Gerichtsbarkeit). Der Staat überträgt seine G. zur Ausübung an… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — Gerichtsbarkeit, Jurisdiktion, die staatsrechtliche Befugnis der Ausübung der Rechtspflege, zerfällt in die Zivil G., bei Privatrechtsstreitigkeiten, und in die Straf G., bei Strafrechtsfällen; beide Arten werden auch als streitige G. bezeichnet… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. I. Die weltliche G. ist als ein Bestandtheil der höchsten Staatsgewalt zu betrachten u. jede richterliche Thätigkeit daher auf diese als die erste u. einzige Quelle der G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — Gerichtsbarkeit,die:⇨Rechtsprechung GerichtsbarkeitRechtswesen,Rechtsprechung,Justiz,Rechtsspflege,Jurisdiktion …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Gerichtsbarkeit — ↑Jurisdiktion …   Das große Fremdwörterbuch

  • Gerichtsbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Gerichtsbarkeit bezeichnet einerseits (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsbarkeit — Justiz; Justizgewalt; Rechtsprechung; Judikative * * * Ge|rịchts|bar|keit 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Befugnis zur Rechtsprechung ● höhere Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit einer Berufungsinstanz; niedere Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit der unteren… …   Universal-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — 2Gericht »Rechtsprechung; Gerichtsverfahren; richtende Körperschaft; Gerichtsgebäude«: Das Substantiv (mhd. geriht‹e›, ahd. girihti) gehört zu dem unter ↑ recht behandelten Adjektiv, hat sich aber sekundär an das Verb »richten« angeschlossen,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Gerichtsbarkeit des Souveränen Malteserordens (Magistralgerichte) — Die Gerichtsbarkeit des Souveränen Malteserordens (Magistralgerichte) regelt die internen Rechtsfälle des Malteserordens, während der Orden in kirchenrechtlichen Fragen der päpstlichen Gerichtsbarkeit unterliegt. Der Malteserorden, ein… …   Deutsch Wikipedia

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