- Erblosung
Erblosung, das Vorkaufsrecht eines Mitgliedes der Familie bei dem Verkaufe eines Grundstücks.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Erblosung, das Vorkaufsrecht eines Mitgliedes der Familie bei dem Verkaufe eines Grundstücks.
http://www.zeno.org/Herder-1854.
Erblosung — Erblosung, so v.w. Näherrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Erblosung — (Retractus gentilitius, Familienretrakt), Recht des nächsten Verwandten des Verkäufers einer Liegenschaft, das an einen Nichtverwandten veräußerte Gut gegen Erfüllung der Veräußerungsbedingungen an sich zu ziehen. Die E. ist die älteste Art des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erblosung — Erblosung, s. Retrakt … Kleines Konversations-Lexikon
Erblosung, die — Die Êrblosung, S. Näherrecht … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… … Pierer's Universal-Lexikon
Retractus — (lat.), Zurückziehung; Jus retractus[67] (Retractrecht), so v.w. Näherrecht, s.d.; R. ex jure congrui, Gespilderecht. R. gentilitius, Erblosung, s.u. Näherrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Verwandtschaft — Verwandtschaft, 1) (Blutsverwandtschaft, Cognatio, Consanguinitas), das auf der Zeugung u. der dadurch entstandenen Gemeinschaft des Blutes beruhende Verhältniß zwischen mehren Personen. Durch diesen Begriff schon scheidet sich die V. genugsam… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbfreundrecht — (Erbfreundschaftsrecht), so v.w. Erblosung … Pierer's Universal-Lexikon
Näherrecht — (Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das dingliche Recht an einem fremden Grundstück, kraft dessen eine Person (der Retrahent, Nähergelter) beim Verkauf des Grundstücks seitens des Eigentümers an einen Dritten gegen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Retrákt — (lat.), Näherrecht, auch Einstand, Abtrieb, Losung etc., im allgemeinen die aus Übereinkunft, Testament oder gesetzlicher Vorschrift entspringende Befugnis jemandes (Retrahént, Nähergelter), eine fremde, von ihrem Eigentümer an einen Dritten… … Kleines Konversations-Lexikon