Ebenbürtigkeit

Ebenbürtigkeit

Ebenbürtigkeit, heißt die Gleichheit u. Genossenschaft des angebornen Standesrechtes und bildet unter dem hohen Adel ein wichtiges Prinzip für das Familien- und Erbrecht.


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  • Ebenbürtigkeit — Ebenbürtigkeit, Gleichheit der Geburt nach, insbes. das gegenseitige Verhältnis verschiedener Stände, deren Angehörige miteinander eine vollwirksame und vollgültige Ehe eingehen können. Die E. war früher bei dem Adel allgemein die Bedingung einer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Ebenbürtigkeit — Eben|bür|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 ebenbürtige Beschaffenheit, Gleichwertigkeit * * * Eben|bür|tig|keit, die; : das Ebenbürtigsein. * * * Ebenbürtigkeit,   Rechtsgeschichte: die gleichwertige Abkunft mehrerer Rechtsgenossen, die zur Standes und… …   Universal-Lexikon

  • Ebenbürtigkeit — Eben|bür|tig|keit …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • geistige Ebenbürtigkeit — Kongenialität …   Universal-Lexikon

  • Равнородство — (Ebenbürtigkeit) Принцип нашего государственного права, требующий, чтобы члены императорской фамилии вступали в брак лишь с лицами, принадлежащими к владетельным домам, заимствован нами из Германии, где он возник при условиях прежнего сословного… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Leopold IV. Julius Bernhard Adalbert Otto Karl Fritz Georg Gustav zur Lippe — (* 30. Mai 1871 in Oberkassel; † 30. Dezember 1949 in Detmold) war der letzte regierende Fürst von Lippe. Leopold IV. zur Lippe in der Uniform des 55. Preuß. Infanterieregiments …   Deutsch Wikipedia

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